Bachelor Studium an der ETH Lausanne
Zulassungsbedingungen für das erste Studienjahr
Les indications exposées sur cette page ne peuvent fonder un droit, seuls les textes légaux font foi : http://polylex.epfl.ch/.
Les conditions sont valables pour la rentrée 2012 et les suivantes.
Schweizerische gymnasiale Maturität
Inhaber und Inhaberinnen
- eines eidgenössisch anerkannten kantonalen Maturitätszeugnisses
- eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses
- eines FH-Diploms
werden in allen Studiengängen der EPFL ohne Prüfung zum ersten Studienjahr zugelassen.
Andere Zeugnisse: siehe Zulassung zum CMS
Ausländische Maturität (oder gleichgestellte Zeugnisse)
Inhaber/Inhaberinnen einer allgemeinen Hochschulreife mit naturwissenschaftlichem Profil (oder vergleichbaren Maturität) aus einem EU-Mitgliedsstaat oder der Europäischen Freihandelszone mit einem Durchschnitt von mindestens 70% in den Fächern Mathematik, Physik oder Chemie, der Sprache der Maturität und einer weiteren modernen Sprache werden in allen Studiengängen der EPFL in der Regel ohne Prüfung zum ersten Studienjahr zugelassen. Sie müssen ausserdem die Voraussetzungen des Art. 2 der "ordonnance concernant l'admission à l'EPFL" erfüllen.
Die Voraussetzungen richten sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Landes. Detaillierte, verbindliche Informationen für jedes Land finden Sie auf der Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS). Siehe Detaillierte Zulassungsbedingungen nach Land
Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, die Aufnahmeprüfung abzulegen.
Bewerber mit einer allgemeinen Hochschulreife mit naturwissenschaftlichem Profil (oder vergleichbaren Maturität) - aus einem anderen Staat als die EU-Mitgliedstaaten - und die keinen direkten Zulass ins erste Jahr ermöglicht, können eine Zulassung ins Vorbereitungsjahr (CMS) anfragen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Vorbereitungsjahrs werden sie in allen Studiengängen der EPFL zum ersten Studienjahr zugelassen.
Siehe Zulassung zum CMS
International Baccalaureate, I.B.
Inhaber / Inhaberinnen einer Internationalen Maturität werden ohne Prüfung zum ersten Studienjahr zugelassen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 38 von 42 Punkten (Zusatzpunkte nicht eingerechnet);
- Higher Level in den Fächern: Mathematik, Physik oder Chemie sowie einer modernen Sprache (eine Sprache Level A1 oder A2 SL gilt ebenfalls als HL);
- weitere Fächer im Standard Level aus den folgenden Fächergruppen: Naturwissenschaften, Geografie, Geschichte, Wirtschaft, eine moderne Sprache, angewandete Mathematik.
Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können eine Zulassung ins Vorbereitungsjahr (Cours de mathématiques spéciales, CMS) anfragen. Siehe Zulassung zum CMS
Weitere Auskünfte
Der Akademische Dienst (Service académique) bietet eingehende Beratungen an, speziell zu den Voraussetzungen für
- Wechsel von anderen Hochschulen;
- die Zulassung von Inhabern eines FH-Diploms
- alle anderen Sonderfälle
- Zulassungsbedingungen für das erste Studienjahr
- Zulassungsbedingungen zum Vorbereitungsjahr (CMS)
- Zulassungsbedingungen zu einem höheren Semester
- Zulassungsbedingungen nach Land
- Wechsel von einer Schweizer Hochschule
- Aufnahmeprüfung
- Zulassungsbedingungen für PolyMaths
- Zulassungsverfahren
Nützliche Links
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